Kosten und Finanzierung

Anmeldegebühr

Zur Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anmeldung erheben wir eine Gebühr von 35,- €. Bitte überweisen Sie uns diese Gebühr sofort mit der Anmeldung.

Förderbeitrag

Zur Unterstützung von Maßnahmen des 2. Bildungsweges erheben wir einen Förderbeitrag. Er beträgt bei Vollzeitunterricht einmalig 330,- €. Dieser Betrag wird am 01. August des Jahres fällig, in dem der Unterricht beginnt.

Bei Abendunterricht erheben wir monatlich 55,- €. Für die ersten 5 Monate ist der Förderbeitrag (zur Zeit 275,00 €) vorab zum 1. August fällig. Ab Februar erfolgt dann die monatliche Abbuchung jeweils am ersten Tag des Monats.


Finanzierung durch das BAföG

ist grundsätzlich in der Vollzeitform möglich, in der Abendform jedoch nicht, da eine Mindestzahl an Wochenstunden belegt sein muss. Es gilt eine Altersgrenze von 30 Jahren, die bei Beginn der Ausbildung nicht überschritten sein darf. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Amt für Ausbildungsförderung. Es ist das Landratsamt zuständig, zu dem Ihr Wohnort gehört. Für den Kreis Tübingen ist z.B. folgendes Landratsamt zuständig:

Landratsamt Tübingen
Amt für Ausbildungsförderung
Wilhelm-Keil-Str. 50
72072 Tübingen
Tel.: 07071 - 207 - 363

Das BAföG wird unter Umständen unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt. Details finden Sie auf der BAföG-Homepage, wo Ihnen ein BAföG-Rechner die erwartete Förderungshöhe berechnet, und wo Sie die Adressen weiterer Landratsämter herunterladen können.

Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterhttp://www.bafoeg.bmbf.de.


Bildungskredit

Ziel dieser Förderung ist die Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung oder die Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch das BAföG erfasstem Aufwand, um die Ausbildung zu verkürzen bzw. den Abbruch der Ausbildung aufgrund fehlender finanzieller Mittel zu vermeiden. Die Förderung erfolgt unabhängig vom Vermögen und Einkommen des Antragstellers und seiner Eltern. Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 7.200 EURO bewilligt werden. Der zur Verfügung stehende Finanzrahmen ist begrenzt und wird jährlich vom Bundesministerium für Bildung und Forschung vorgegeben. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Bildungskredites.

Den Bildungskredit können volljährige Schüler erhalten, die

  • bereits über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen, oder
  • einen berufsqualifizierenden Abschluss mit dem Abschluss ihrer gegenwärtigen schulischen Ausbildung erlangen werden,

sofern sie sich in den letzten beiden Jahren ihrer Ausbildung befinden.
 
Gefördert werden nur Vollzeitausbildungen.
 
Der Kredit wird maximal bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres gewährt. 

Der Bildungskredit ist nach einer mit der ersten Auszahlung beginnenden Frist von 4 Jahren in monatlichen Raten von 120 Euro zurückzuzahlen.

Weitere Informationen zum Bildungskredit finden Sie beim Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterBundesverwaltungsamt.

Bildungskredit Hotline

Tel.: 022899-358-4492
Fax: 022899-358-4850

Mail: Öffnet ein Fenster zum Versenden einer E-Mailbildungskredit@bva.bund.de


Freitag, 4.07.2008
Qualitätsgemeinschaft