Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzungen für die Aufnahme in das Berufskolleg sind:


1. die Fachschulreife oder der Realschulabschluss oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines Gymnasiums oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes;

2. eine abgeschlossene, mindestens zweijährige und für das am aufnehmenden Berufskolleg angebotene berufsbezogene Schwerpunktfach einschlägige

a) Berufsausbildung in einem anerkannten oder gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf oder

b) schulische Berufsausbildung, gegebenenfalls in Verbindung mit einem Berufspraktikum, oder

c) Berufsausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis.

Der Berufsausbildung gleichgestellt ist eine einschlägige, für den Besuch des Berufskollegs förderliche Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren (fragen Sie uns bei Unklarheiten, welche Art förderlicher Berufserfahrung akzeptiert wird), wobei der erfolgreiche Besuch einer beruflichen Vollzeitschule bis zu einem Jahr angerechnet werden kann. In Zweifelsfällen entscheidet das Oberschulamt über die Zuordnung zum Schwerpunktfach und über die förderliche Berufserfahrung.

Zusätzlich sind von ausländischen Bewerbern, die das Zeugnis nach Satz 1 Nr. 1 nicht an einer deutschen Schule erworben haben, ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.

Bewerber, die bereits anderweitig die Qualifikation für das Studium an einer Fachhochschule erworbenoder eine Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife wiederholt nicht bestanden haben, können nichtaufgenommen werden.

Startet den Datei-DownloadDie Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung am einjährigen Berufskolleg können Sie hier herunterladen

 

 

Sonntag, 20.07.2008
Qualitätsgemeinschaft