Das Meister-BAfög wird attraktiver und flexibler

24.09.2008 - Viele Neuerungen in der Förderung.

Das Bundeskabinett hat am 24.09.08 die Novellierung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG oder auch Meister-BAföG) beschlossen - die Ausgaben für das Meister-BAföG steigen mittelfristig von derzeit rund 122 Millionen Euro um mehr als 60 Prozent auf über 200 Millionen Euro jährlich.

Die Änderungen:

  • Aufstiegsfortbildungen im Bereich der Altenpflege sowie Aufstiegsfortbildungen zum Erzieher oder zur Erzieherin sollen künftig förderfähig sein.
  • Generell ist eine Aufstiegsmaßnahme förderfähig, nicht wie bisher nur die erste.
  • Erfolgreiche Teilnehmer bekommen statt 30,5 Prozent künftig fast 50 Prozent der Kurs- und Prüfungsgebühren als Zuschuss vom Staat. Zusätzlich werden die Teilnehmer während ihrer Prüfungsvorbereitungsphase durch eine erweiterte Förderung entlastet.
  • Auch Fortbildungswillige mit Kindern werden künftig noch stärker finanziell unterstützt. Der Erhöhungsbetrag pro Kind wird von derzeit 179 Euro auf 210 Euro pro Monat angehoben und zu 50 Prozent bezuschusst, statt wie bisher nur als Darlehen gewährt.
  • Zugleich wird es einen Kinderbetreuungszuschlag von 113 Euro pro Kind und Monat als Zuschuss für Alleinerziehende geben. Darüber hinaus sollen der Unterhaltsbeitrag und der Kinderbetreuungszuschlag auch während der neu eingeführten Prüfungsvorbereitungsphase für bis zu weitere drei Monate als Darlehen gewährt werden.
  • Die Novelle schafft auch Erleichterungen für Fortbildungswillige mit Migrationshintergrund: Voraussetzung wird künftig die dauerhafte Bleibeperspektive und nicht mehr die vorherige Mindesterwerbsdauer sein.

Quelle: BMBF

www.meister-bafoeg.info/de

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Freitag, 21.11.2008
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