Fördermöglichkeiten
Fördermöglichkeitengibt es nach dem Ausbildungsförderungsgesetz (Bafög), wenn die notwendigen Förderungsvoraussetzungen erfüllt werden, oder durch die zuständigen Behörden nach den Richtlinien des Bundesverwaltungsamts. Dort ist ein entsprechender Antrag zu stellen. Auskünfte über Steuerfreibeträge erteilt das Finanzamt.
Infos zur Weiterbildung in Baden-Württemberg BaföG-Anhebung wurde beschlossen
Datum 20.11.2007
Ab Schuljahr bzw. Wintersemester 2008/09 steigt die Förderung um 10 Prozent.
Die Bedarfssätze für Schüler und Studierende werden zu Beginn des Schuljahres und Wintersemesters des nächsten Jahres um 10 Prozent und die Freibeträge um 8 Prozent erhöht. So beträgt z.B. der maximale Förderungssatz für einen Studierenden ohne Kind künftig 643 Euro monatlich statt bisher 585 Euro.
Um Auszubildende mit eigenen Kindern besser zu unterstützen, wird ein neuer Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 113 Euro für das erste und 85 Euro für jedes weitere Kind eingeführt. Dies muss nicht zurückgezahlt werden. Zudem kann künftig ein Auslandsstudium innerhalb der Europäischen Union schon ab dem ersten Semester gefördert werden. Auch die Förderung von Auslandspraktika außerhalb Europas wird jetzt regelmäßig möglich.
Darüber hinaus erhalten Auszubildende mit Migrationshintergrund unter erleichterten Voraussetzungen eine BaföG-Förderung. Voraussetzung für eine Förderung ist in Zukunft die dauerhafte Bleibeperspektive der Auszubildenden und nicht eine Mindesterwerbsdauer der Eltern.
Nähere Informationen unter: www.fortbildungs-bw.de


